Vertrauensleute bei der Übergabe der Unterschriften an Bürgermeister 
Jens Keucher am 8. Juli 2024.

Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid wird voraussichtlich am Sonntag, 
8. Dezember 2024 stattfinden! Bitte planen Sie diesen Tag rechtzeitig ein.
Dies ergab sich aus einem Gespräch der Vertrauenspersonen des Bürgerentscheids mit dem Bürgermeister am 18. Juli 2024. 
Bitte machen Sie den Termin in Ihrem Sulzer Umfeld jetzt schon bekannt!

Der Bürgerentscheid wird zu folgender Frage durchgeführt: 
Soll eine Verpachtung kommunaler Waldflächen der Stadt Sulz a. N. an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?

Wenn Sie keine Windkraftanlagen im Wald wollen, muss die Antwort somit "Ja" lauten.

Auf der Einwohnerversammlung am 8. Juli 2024 wurden Herrn Keucher 1.321 Unterschriften für das Bürgerbegehren überreicht (nur 700 wären erforderlich gewesen), die in nur knapp zwei Wochen gesammelt wurden. Damit muss nun ein Bürgerentscheid durchgeführt werden 
(> Übergabeschreiben). Weitere Unterschriften werden nachgereicht.

Nein, die AfD ist nicht Initiator dieses Bürgerentscheids

Wenn einem die Felle wegschwimmen, bekommt man schon mal Panik... 
Bürgermeister Jens Keucher kennt die Vertrauensleute und Initiatoren des Bürgerentscheids ganz genau. Die AfD mag einen Bürgerentscheid befürworten - initiiert hat sie ihn nicht. Dennoch versucht Herr Keucher geschickt auszunutzen, dass die AfD für den Erhalt des Waldes auf der Dicke und gegen das Windkraftprojekt ist. In der Südwestpresse (5. August 2024) wird er zitiert: 
"Man sollte sich aber auch im Klaren sein, dass die AfD für sich reklamiert, diesen Bürgerentscheid ins Leben gerufen zu haben. Also mit wem man da Seite an Seite gegen die Windkraft antritt."
Und damit will er sagen: Wer gegen Windkraft im Wald bei Sulz am Neckar ist, ist auch AfD-Sympathisant und damit rechtsradikal. 

Weiter behauptet Jens Keucher zu wissen, dass es den Gegnern von Windkraft im Wald auf der Dicke nur um die Optik gehe, nicht um andere Schutzgüter und damit auch nicht um den Klimaschutz. 
Herrn Keucher selbst geht es vermutlich absolut vorrangig nur um die Rettung des Weltklimas und überhaupt nicht ums Geld. 

P.S.: 

Beim Thema Windkraft emotional und wenig sachlich: Jens Keucher

Bürgerbegehren 
= Vorstufe zum Bürgerentscheid

Mit dem Bau von Windkraftanlagen im Wald würde es zu einer erheblichen Veränderung unserer zusammenhängenden Waldgebiete, der ökologischen Lebensräume sowie unseres kommunalen Naherholungsgebietes kommen. Daher sollte diese wichtige Angelegenheit direkt von den Bürgern entschieden werden.  

Der Projektierer QUALITASENERGY  will 5 Windräder bauen, der Gemeinderat will 6 erlauben (!). Geplant sind von QUALITAS 10 weitere Windkraftanlagen auf benachbarten Gemarkungen. Sobald die ersten 5-6 Windräder mit den erforderlichen Zufahrtswegen gebaut sind, besteht kein Grund, nicht noch weitere Windräder auf Sulzer Gemarkung zu bauen.  Der Gemeinderat kann seinen Beschluss jederzeit durch einen neuen ersetzen.

Ankündigung

Mit Schreiben vom 17.05.2024 wurde der Bürgermeister der Stadt Sulz a.N. darüber in Kenntnis gesetzt, dass zum Vorhaben der Verpachtung kommunaler Waldflächen an Windenanlagenbetreiber/-investoren ein Bürgerbegehren nach § 21 Absatz 3 der baden-württembergischen Gemeindeordnung angestrebt wird. 

Die Vertrauensleute stehen für mehr Demokratie, transparente Information und eine aktive Bürgerbeteiligung und streben eine sachliche, konstruktive und vertrauensvolle Kooperation mit dem Bürgermeister, dem Stadtrat und den Ortschaftsräten an. 

Gegen den Beschluss vom 
3. Juni 2024

Am 3. Juni 2024 hat der Gemeinderat der Stadt Sulz a. N. die grundsätzliche Bereitschaft beschlossen, kommunale Flächen im Bereich Dicke und Binsenwasen für Windkraft bereitzustellen und die dafür notwendigen Verhandlungen mit Projektieren/Betreibern zur Verpachtung durchzuführen. 
Der damit verbundene potenzielle Bau von Windkraftanlagen im Wald würde zu einer erheblichen Veränderung unserer zusammenhängenden kommunalen Waldgebiete, der ökologischen Lebensräume sowie unserer kommunalen Naherholungsgebiete führen. Dies ist eine wichtige Angelegenheit, die direkt von den Bürgern entschieden werden sollte.
 

Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 21 GemO sollen während eines laufenden Bürgerbegehrens Gemeinderatsbeschlüsse, gegen die das Bürgerbegehren gerichtet ist, vorläufig nicht vollzogen werden. Der Bürgermeister wurde daher am 24. Juni 2024 ersucht, diese Vorschrift zu beachten, zumal mittlerweile klar ist, dass die privaten Waldeigentümer der Stadt nicht zuvorkommen und ihre Grundstücke nicht an Windenanlagenbetreiber verpachten werden. Es besteht also kein Zeitdruck!

Beim Bürgerbescheid selbst bedarf es dann mindestens 2.000 "Ja"-Stimmen zur Frage Soll eine Verpachtung kommunaler Waldflächen der Stadt Sulz a. N. an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?

Was können Sie sonst noch tun?
Schreiben Sie den Gemeinderatsmitgliedern. Auf der Website der Stadt Sulz a.N. finden sich die Adressen der Gemeinderatsmitglieder.
Herrn Bürgermeister Keucher erreichen Sie unter jens.keucher@sulz.de
Herrn Hans-Peter Fauser (Stadtkämmerei und Erster Beigeordneter) erreichen Sie unter hans-peter.fauser@sulz.de
Bleiben Sie sachlich!
 

3. August 2024: Nach Bürgerentscheid in Schliengen: Projekt für Windräder auf Gemarkung ist vom Tisch. Was Schliengen kann, kann Sulz am Neckar auch!

Wälder sollen nicht Strom erzeugen, sondern (wie seit Jahrmillionen) Ökoleistungen

Jahrzehnte lang nach dem Gebot der Nachhaltigkeit bewirtschaftet und für jedwede Industrie tabu, werden nun mitten im Wald gewaltige Gruben ausgehoben und mit mehreren tausend Tonnen Stahlbeton gefüllt. Die Effekte auf Tierwelt, Böden und Wasserkreisläufe sowie auf dem Naturerlebniswert der bewaldeten Mittelgebirgslandschaften sind katastrophal.

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