Bürgerentscheid

In der Gemeinderatssitzung vom 30. September 2024 wurde der beantragte Bürgerentscheid (zu Unrecht) als unzulässig abgelehnt, dafür aber beschlossen, das ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll, der inhaltlich das Gleiche entscheiden lässt und ebenfalls am 8. Dezember 2024 durchgeführt werden soll. Dieser soll lauten:
„Sollen Waldflächen, welche im Eigentum der Stadt Sulz am Neckar sind, für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden?“
Wenn Sie keine Windkraftanlagen wollen, muss die Antwort "Nein" lauten.

Der (neue) Bürgerentscheid wird voraussichtlich am Sonntag, 
8. Dezember 2024 stattfinden! Bitte planen Sie diesen Tag rechtzeitig ein.

Warum sollte man die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Gemeinderats gerichtlich überprüfen lassen?

  • Es ist das gute Recht der Initiatoren und Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, den Beschluss des Gemeinderats gerichtlich überprüfen zu lassen. Ob Zweifel bestehen oder nicht. Hier bestehen aber Zweifel an der Richtigkeit des Beschlusses des Gemeinderats.
  • Die Gemeinde hatte zwei "Stellungnahmen" von zwei Rechtsanwaltskanzleien eingeholt. Davon kam nur eine ("Kanzlei Dombert", Potsdam) zu dem Schluss, dass der beantragte Bürgerentscheid unzulässig sei. Der Begriff "kommunale Waldflächen" sei zu unbestimmt.
  • Die andere Rechtsanwaltskanzlei ("HME Rechtsanwälte", Freiburg) kam zu einem anderen Ergebnis. Zitat: Die Annahme einer hinreichenden Bestimmung im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung halten wir indes für durchaus vertretbar und können ein entsprechendes Risiko daher nicht ausschließen.“  
  • Die Kanzlei Dombert beruft sich an einer Stelle auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, an einer anderen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam. Beide Entscheidungen beziehen sich auf wesentlich andere Sachverhalte, als im hier vorliegenden Bürgerbegehren. 

Historie: 

  • Auf der Einwohnerversammlung am 8. Juli 2024 wurden Herrn Keucher 1.321 Unterschriften für das Bürgerbegehren überreicht (nur 700 wären erforderlich gewesen), die in nur knapp zwei Wochen gesammelt wurden. Damit muss nun ein Bürgerentscheid durchgeführt werden (> Übergabeschreiben). Weitere Unterschriften wurden nachgereicht, insgesamt geht die Stadt von 1.365 gültigen Unterschriften aus.
  • Beim Bürgerbescheid selbst bedarf es dann mindestens 2.000 "Nein"-Stimmen zur Frage „Sollen Waldflächen, welche im Eigentum der Stadt Sulz am Neckar sind, für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden?“?

Vertrauensleute bei der Übergabe der Unterschriften an Bürgermeister 
Jens Keucher am 8. Juli 2024.

Gegen den Beschluss des
Gemeinderats vom 3. Juni 2024

Am 3. Juni 2024 hat der Gemeinderat der Stadt Sulz a. N. die grundsätzliche Bereitschaft beschlossen, kommunale Flächen im Bereich Dicke und Binsenwasen für Windkraft bereitzustellen und die dafür notwendigen Verhandlungen mit Projektieren/Betreibern zur Verpachtung durchzuführen. 
Der damit verbundene potenzielle Bau von Windkraftanlagen im Wald würde zu einer erheblichen Veränderung unserer zusammenhängenden kommunalen Waldgebiete, der ökologischen Lebensräume sowie unserer kommunalen Naherholungsgebiete führen. Dies ist eine wichtige Angelegenheit, die direkt von den Bürgern entschieden werden sollte.
 

Nein, die AfD ist nicht Initiator dieses Bürgerentscheids

Bürgermeister Jens Keucher kennt die Vertrauensleute und Initiatoren des ursprünglich beantragten Bürgerentscheids. Die AfD mag einen Bürgerentscheid befürworten - initiiert hat sie ihn nicht. Dennoch versuchteHerr Keucher geschickt auszunutzen, dass die AfD für den Erhalt des Waldes auf der Dicke und gegen das Windkraftprojekt ist. In der Südwestpresse (5. August 2024) wird er zitiert: 
"Man sollte sich aber auch im Klaren sein, dass die AfD für sich reklamiert, diesen Bürgerentscheid ins Leben gerufen zu haben. Also mit wem man da Seite an Seite gegen die Windkraft antritt."
Wer gegen Windkraft im Wald bei Sulz am Neckar ist, ist nicht auch gleichzeitig rechtspopulistisch?

Kann sich beim Thema Windkraft richtig aufregen: Jens Keucher

Was können Sie sonst noch tun?
Schreiben Sie den Gemeinderatsmitgliedern. Auf der Website der Stadt Sulz a.N. fanden sich früher die Adressen der Gemeinderatsmitglieder - unter Herrn Keucher wurde das verändert (sowie bspw. auch, dass Beratungsvorlagen und Beschlüsse im Sitzungsportal nur noch 90 Tage lang abrufbar sind). Schreiben Sie einfach an Stadtverwaltung Sulz, Obere Hauptstraße 2, 72172 Sulz am Neckar und bitten Sie einfach um Weiterleitung an das jeweilige Gemeinderatsmitglied.

Herrn Bürgermeister Keucher erreichen Sie unter jens.keucher@sulz.de
Herrn Hans-Peter Fauser (Stadtkämmerei und Erster Beigeordneter) erreichen Sie unter hans-peter.fauser@sulz.de
Bleiben Sie sachlich!
 

27.09.2024: Der Gemeinderat von Moos  (Landkreis Konstanz) hat sich gegen den Bau von Windkraftanlagen auf dem Schienerberg ausgesprochen. [> Download]

3. August 2024: Nach Bürgerentscheid in Schliengen: Projekt für Windräder auf Gemarkung ist vom Tisch. Was Schliengen kann, kann Sulz am Neckar auch!

Wälder sollen nicht Strom erzeugen, sondern (wie seit Jahrmillionen) Ökoleistungen

Jahrzehnte lang nach dem Gebot der Nachhaltigkeit bewirtschaftet und für jedwede Industrie tabu, werden nun mitten im Wald gewaltige Gruben ausgehoben und mit mehreren tausend Tonnen Stahlbeton gefüllt. Die Effekte auf Tierwelt, Böden und Wasserkreisläufe sowie auf dem Naturerlebniswert der bewaldeten Mittelgebirgslandschaften sind katastrophal.

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