Lockangebote: Der fragliche Zusammenhang zu Kita-Gebühren und den Gewerbesteuereinnahmen 
(oder: Nirgendwo wird soviel gelogen, wie nach der Jagd, während des Krieges und vor der Wahl)

Kita-Gebühren 

Behauptungen: 
- Die künftigen Pachteinnahmen von den Windkraftanlagen (WKA) fließen angeblich in Kitas. 
- Die Kita-Gebühren steigen ohne Realisierung des Windkraftprojekts in Sulz am Neckar, die Kita-Gebühren sinken mit Realisierung des Projekts. 

Drei Denkanstöße dazu: 

  1. Seit bestehen der Bundesrepublik gibt es Kindergärten, aber jetzt sollen sie auf einmal nur noch finanzierbar sein, wenn Pachteinnahmen von WKA-Betreibern fließen. 
  2. In vielen anderen Bundesländern, wie bspw. Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz [> Link] sind Kitas beitragsfrei, aber im vergleichsweise finanzstarken Baden-Württemberg sollen Kitas auf einmal nur noch bezahlbar bleiben, wenn Pachteinnahmen von Windkraftbetreibern an die Gemeinden fließen?
  3. Die Pachteinnahmen, die an die Gemeinde fließen, stammen letztlich aus Subventionen, d.h. vom Steuerzahler. Ein riesiger Verschiebebahnhof vom Bundeshaushalt an Gemeindehaushalte (und dazwischen verdienen Projektierer). Das mag ja im Sinne der Klimarettung o.k. sein. Aber eben kein Argument für Windkraft im Wald, denn ohne diese Subventionen könnten Kita-Gebühren in Baden-Württemberg ganz wegfallen. 

Gleiches gilt für die Gewerbesteuerhebesätze, auch die sollen weniger steigen, wenn Pachteinnahmen aus den Windkraftanlagen fließen. Was damit nicht alles finanziert werden soll...

Dann schauen wir mal. Wenn die Windkraftanlagen 2028 kommen sollten, dann werden Sie auf dieser Website lesen können, was aus den Kita's und den Gebühren geworden ist. 

Die Gemeinde braucht die Einnahmen?

Subventionen 

Der große Verschiebebahnhof - d.h. die Pachteinnahmen zahlt der Steuerzahler am Ende selbst. Was Dir Herr Keucher in den Geldbeutel verspricht, zieht Dir der Fiskus aus der anderen Tasche heraus. Folgende Subventionen fließen:

  • Der größte Teil: Die staatliche Förderung für erneuerbare Energien (Einspeisevergütung) garantiert in Deutschland eine Abnahme der Stromproduktion für 20 Jahre zu einem Fixpreis. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage (1. Juli 2022) wird die Differenz zu niedrigeren Strompreisen am Spot-Markt letztlich vom Steuerzahler getragen (vorher war's der Stromkunde).   
  • Vergünstigte Kredite der KFW.
  • Förderprogramm für Offshore Windanlagen.
  • Förderungen von Wärmpumpen (gelten als Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen). 
  • Für Bürgerenergiegesellschaften: Vorfinanzierung von 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten, auf maximal 300.000 Euro begrenzt und rückzahlbar.

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