Eine Realisierung auf privaten Waldflächen ist unmöglich

Herr Bürgermeister Keucher behauptet immer wieder (zuletzt auf der Einwohnerversammlung am 8. Juli 2024), dass die Gemeinde Windkraftanlagen auf der Dicke bauen müsse, weil diese sonst auf privaten Flächen errichtet würden und die Anlagen somit in jedem Fall kämen, aber der Gemeinde dann keine Einkünfte zufließen würden.

Das ist unzutreffend. 

Nach den Präsentationen der Projektierer und einer Erklärung der Eigentümer privater Waldflächen auf der Dicke war bereits auf der Gemeinderatssitzung am 3. Juni 2024 klar, dass eine Realisierung der Windkraftanlagen rein auf privaten Waldflächen auf der Vorrangfläche faktisch nicht umsetzbar ist, da 

  • die Flächen nicht geeignet sind (nur ein Teil der privaten Flächen liegt in der Vorrangfläche und dies sind überwiegend nicht geeignete Hanglagen)
  • die privaten Eigentümer sich weigern, an Windenergieanlagenbetreiber zu verpachten
  • die Projektierer selbst einheitlich in der Gemeinderatssitzung am 3. Juni 2024 erklärt haben, dass eine Realisierung rein auf privaten Flächen nicht möglich ist.

Damit besteht der von Herrn Keucher behauptete Handlungszwang zur Realisierung von Windrädern auf der Dicke durch die Gemeinde nicht. Es ist daher weiterhin nicht zutreffend, dass bei einer Entscheidung im anstehenden Bürgerentscheid selbst bei einer Entscheidung gegen die Windkraftanlagen eine "20% Chance" bestehe, dass die Windräder trotzdem kommen (eben auf privaten Flächen): Wenn sich die Bürger beim Bürgerentscheid gegen die Verpachtung aussprechen, wären Windanlagen in Sulz a. N. nicht mehr umsetzbar.

Die Frage auf der Einwohnerversammlung, ob der vom Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung ausgewählte Projektierer QUALITAS ENERGY (ein grüner Investment Fonds aus Spanien) das Projekt, ggfs. auch nur mit 4 statt 5 Anlagen, rein auf privaten Waldflächen realisieren könne, konnte der Berater von QULITAS ENERGY nicht beantworten. Man habe nur mit Flächen der Gemeinde geplant. 
 

Die unzutreffende Behauptung von Lothar Kopp:

Lothar Kopp, laut Schwarzwälder Bote freier Berater der Beratungsgesellschaft Basler&Hofmann (wiederum Berater für QUALITAS ENERGY), hat auf der Einwohnerversammlung am 8. Juni 2024 offensichtlich erkannt, dass die These „wir müssen es machen, sonst machen es private Waldbesitzer“  nicht haltbar ist. Ganz offensichtlich improvisierte er und behauptete, dass wenn es auf privaten Waldflächen auf der Sulzer Gemarkung nicht ginge, die Windräder dann halt auf privaten Waldflächen der Gemarkung Rosenfeld errichtet werden. Der Schreiber des Schwarzwälder Boten Marzell Steinmetz (wer sonst) greift das natürlich auf: "Lothar Kopp bestätigte mit dem Hinweis auf Flächen in Heiligenzimmern, dass das Windkraftprojekt nicht gestorben sei, wenn es nicht auf Sulzer Gemarkung realisiert werden könne" (SB, 10. Juli 2024). 
Das hat mir der Realität aber nichts zu tun:

  • Es gibt keinerlei Verhandlungen von QUALITAS ENERGY mit privaten Besitzern von Waldflächen auf der Gemarkung Rosenfeld/Heiligenzimmern. Dass diese verpachten würden, ist reine Spekulation.
  • Die privaten Waldflächen dort sind ebenfalls nicht geeignet für die Installation von Windenergieanlagen (schon gar nicht für 5, wie von QUALITAS ENERGY als Minimum gefordert).
  • Es gibt auf der Gemarkung der Stadt Rosenfeld KEINE VORRANGFLÄCHEN FÜR WINDKRAFTANLAGEN (> vgl. Link: Plansatz Beilage). Grund: Zu wenig Wind! 
  • Auf der Ostseite eines Berges Windkraftanlagen zu errichten, wäre außerdem völliger Irrsinn. 

Bilder: Windatlas BW (Ausschnitt), Vorranggebiet mit privaten Waldflächen (Auszug aus Planungsvorstellung badenovaWärmeplus). 

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