Bergfelden wurde am 1. Januar 1972 eingemeindet. Die Entscheidung war sehr knapp für Sulz und gegen Vöhringen. Dabei wurde mit der Stadt Sulz a.N. ein Vertrag ausgehandelt. Seitdem hat die Stadt Sulz a.N. am Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken in Bergfelden an private Bauherren Millionen verdient. Eine hohe "Mitgift", im Gegenzug wurden Zusagen der Stadt in den Eingemeindungsvertrag aufgenommen. Nun stellt sich heraus: Windkraftanlagen auf der Dicke würden dem Eingemeindungsvertrag widersprechen - ein weiteres rechtliches Risiko für die Gemeindeverwaltung!
Leserbrief von Willy Harpain (Oktober 2024):
Der relevante Text im Eingemeindungsvertrag lautet: "Der Stadtteil Bergfelden in landschaftlich reizvoller Lage erfüllt überwiegend die Funktion eines Wohngebietes im ländlichen Bereich mit kleineren gewerblichen Unternehmen. Ergänzungsfunktionen sind der Fremdenverkehr und die Land- und Forstwirtschaft. Diese bestehenden Funktionen sind entsprechend weiterzuentwickeln, wobei auf vorhandene Planungen und Einrichtungen Rücksicht zu nehmen ist. Belästigende Industrie und Anlagen dürfen den Wohnbereich und die Landschaft nicht beeinträchtigen."
Als Windkraft-Fan kann man natürlich in Windkraftanlagen eine Verschönerung der Landschaft oder des Waldes erblicken. So hat der Energieerzeuger EnBW behauptet, "Schöne Landschaften mit Windrädern" zu kennen. Ein weitere Begründung die angegeben wird: Die meisten von uns würde ohnehin nicht nicht in Bilderbuchlandschaften leben, also verschlimmern Windenergieanlagen im Ganzen nichts (kein Flax, so wird argumentiert!).
Die Rechte von Bergfelden aus dem Eingemeindungsvertrag muss der Ortschaftsrat von Bergfelden wahrnehmen. Herr Bürgermeister Keucher will den Eingemeindungsvertrag abändern (die Notwendigkeit wurde also offensichtlich erkannt). Stellt sich die Frage, ob der Bergfelder Ortschaftsrat macht, was Herr Keucher will.
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