Ökonomische Risiken des Anlagenbetreibers sind auch Risiken des Verpächters (bei kommunalen Flächen also der Gemeinde)

Viele Gemeinden haben in den letzten Jahren von Betreibern von Windkraftanlagen viel Geld erhalten (andere weniger). Verständlich, dass auch Herr Bürgermeister Jens Keucher auf diesen Zug aufspringen will. Aber manches spricht dafür, dass es dazu schon zu spät ist. Der Zug ist offensichtlich schon aus dem Bahnhof...

Ampel-Regierung will garantierte Abnahmepreise für Strom für Windkraftanlagen beenden

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"Die deutsche Ampel-Regierung will unter anderem garantierte Abnahmepreise für Strom beenden. Klimaminister Robert Habeck kündigte in einem Brief an Parteifreunde an: „Jetzt werden wir verschiedene Modelle dafür erproben.“

Der Betreiber erhält - meist über 20 Jahre - einen garantierten Abnahmepreis für seinen grünen Strom, den er ins Netz einspeist. Darauf basiert seine Kalkulation für den Bau seiner Anlage. Von Banken erhielt er dabei meist günstige Kredite, da der garantierte Abnahmepreis Sicherheit bietet." Damit ist es künftig dann vorbei!

"Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erklärte, man habe immer vor einem harten Instrumentenwechsel gewarnt. „Das Experiment eines radikalen Wechsels hin zu Investitionskostenzuschüssen birgt die Gefahr der Marktverunsicherung und Investitionszurückhaltung, die in Zeiten ehrgeiziger Ausbauziele diese massiv gefährden können.“

Warum?

Verständlich ist, dass aus Sicht der Gemeinde die möglichen Einkünfte im Vordergrund stehen. Aber warum gerade eine Realisierung in einem im wesentlich noch intakten Mischwaldgebiet? Warum dazu Bäume fällen? Warum nicht an einem anderen Ort, wo Folgerisiken kleiner sind? 

Warum werden andere erneuerbare Energien (bspw. Wasserkraft) nicht einmal andiskutiert? 

Und warum geht eine Gemeinde, bei all den derzeit öffentlich diskutierten Kostenproblemen davon aus, dass Windenergieanlagen künftig noch über 20 Jahre Einkünfte für sie generieren?

Vor allem aber: Wenn es der Gemeinde um die Einnahmen geht, warum müssen die Windkraftanlagen dann auf der Dicke im Wald gebaut werden? Die Pachteinnahmen wären die gleichen, wenn die Windkraftanlagen auf Flächen der Gemeinde außerhalb des Waldes gebaut würden.  Argument der Befürworter: Auf der Dicke bläst der Wind am stärksten. Das ändert am Pachtpreis aber nichts. Will man dem Betreiber möglichst hohe Erträge sichern?

Grundlegendes Risiko: Unwirtschaftlichkeit des Windrades

Wenn der Anlagenbetreiber Insolvenz anmeldet, haftet der Grundstückseigentümer (d. h. bei einer Verpachtung kommunaler Flächen die Gemeinde) für den vollständigen Rückbau. Und die erhofften Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde fallen aus.

Der ausgewählte Projektierer QUALITAS Energy Deutschland GmbH gründet für jedes einzelne Windrad eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindeststammkapital und bringt diese in einen aus Madrid heraus gesteuerten Private Equity Fonds ein. Nach kurzer Zeit werden diese Gesellschaften verkauft, bspw. an einen arabischen Investor. 

Werden die erwarteten Renditen durch eine Rechtsänderung nicht erreicht, wird ein rein gewinnorientierter Investor die Anlage sicherlich nicht zum Wohle des Klimas oder einer Gemeinde weiterbetreiben.
 


 

Das Risiko des vorzeitigen "Aus" steigt

Schon heute hat Strom bei hohem Windaufkommen am Spot-Markt einen negativen Preis (bis zu 13 Cent Zuzahlung werden an Abnehmer bei hoher Windlast geleistet). Und in den letzten 12 Jahren kommt es immer häufiger zu negativen Strompreisen (Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energien e.V.). 
Aktuelle Strompreise können Sie hier einsehen: > Link.
Gleichzeitig besteht Unterversorgung Nachts bei hohem Stromverbrauch (bspw. im Winter).
Hinreichende Technologien zur Speicherung überschüssigen Windstroms sind nicht vorhanden.

D. h.: Hinzukommende Windräder verschärfen diese Situation – Strom wird bei hohem Windaufkommen noch billiger. Dadurch wird der Betrieb von Windkraftanlagen schon heute immer unrentabler. Auf andere Energiequellen, welche die Grundlast sichern, kann man aber dennoch nicht verzichten.

Europas größter Ökostrom-Produzent schmeißt Pläne für neue Windräder hin (> Link Berliner Zeitung, 27. Juni 2024).

14.08.2024 (Die Welt): Das Angebot an Solar- und Windenergie übersteigt immer öfter die Nachfrage.

Strompreise fallen heftig - am Spotmarkt: Was haben Stromkunden davon?

Investoren haben wenig Interesse an Windkraft

20 Jahre garantiert - noch...

Der Windkraftanlagenbetreiber erhält derzeit noch:

  • Derzeit ein garantierter Betrag pro kWh auf 20 Jahre der sich aus dem durchschnittlichen Monatlichen Strompreis und eine ausgleichenden Marktprämie zusammen setzt.
  • Bei Überlastabschaltung erhält der WKA-Betreiber nach § 18 AbLaV den vereinbarten Leistungspreis zuzüglich einen „Arbeitspreis“ für jeden Abruf der Abschaltung!

Der Steuerzahler zahlt die Zeche: Während der Windstrom den Strompreis immer mehr drückt, steigen gleichzeitig die Belastungen für den Steuerzahler immens! 
15.08.2024: Ökostrom-Förderung 2024 könnte Rekordwert erreichen. Die staatliche Förderung für Erneuerbare Energien erreicht in diesem Jahr laut den Wirtschaftsforschern vom RWI mit 23 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert. Dieser liegt deutlich über den Prognosen der Bundesregierung.

 

Risiko Rückbaukosten

Bankbürgschaften über TEUR 50 pro Megawattstunde sind vorgeschrieben, reichen für den vollständigen Rückbau aber bereits heute nicht aus.
In 20 Jahren erst Recht nicht...

Die Gemeinden bleiben dann auf den Kosten sitzen. 

Daher pachten Projektierer / Anlagenbetreiber Grundstücke nur und kaufen sie nicht.

03.10.2024: Märchenland Reinhardswald erwartet große Kostensteigerung beim Rückbau und kritisiert „absurd niedrige Sicherheitsleistung“ der Betreiber.

 

Diskutiert werden daher derzeit in der Politik:

  • der Wegfall der garantierten Einspeisevergütung von 20 Jahren
  • die Reduktion der garantierten Einspeisevergütung auf die voraussichtliche Amortisationszeit auf 5-6 Jahre
  • der Wegfall der Abschaltvergütung 
  • die Reduktion der Abschaltvergütung auf die voraussichtliche Amortisationszeit
  • Anschlussvergütungen nach 20 Jahren nur noch in Höhe des aktuellen Strompreises – also Null gerade dann, wenn der Wind stark bläst.

Das nennt man "Rechtsänderungsrisiko"

Die Bedenken sind reell, auch schon ohne Rechtsänderung: Europas größter Ökostrom-Produzent schmeißt Pläne für neue Windräder hin (27. Juni 2024
Aus der Berliner Zeitung: "Statkraft ist mit seinem Rückzug nicht allein. Mehrere europäische Energieversorger haben im vergangenen Jahr ihre Wachstumspläne gebremst. Beispielsweise hat der dänische Energiekonzern Orsted als weltgrößter Entwickler von Offshore-Windenergie seine Ziele für 2030 um mehr als zehn GW gesenkt. [...] Auch Energias de Portugal (EDP) [...] kürzte im Mai seinen Dreijahresinvestitionsplan mit der Begründung der sich verschlechternden Marktbedingungen. Genauer ging es darum, „niedrigere Strompreise und ein Umfeld höherer Zinsen über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen“ [...] Mit anderen Worten: „Die Projekte sind viel anspruchsvoller geworden und es gibt einfach keine relativen Renditen“, zitiert die FT Vegard Wiik Vollset, Vizepräsident und Leiter für erneuerbare Energien und Strom bei Rystad Energy – dem größten unabhängigen Energieberatungsunternehmen in Norwegen.[...] Die aktuell sinkende Nachfrage nach erneuerbaren Energien macht sich auch auf den öffentlichen Märkten bemerkbar. Der S&P Global Clean Energy Index, der Hersteller von Windturbinen und Solarmodulen umfasst, ist seit Juli vergangenen Jahres um 25 Prozent gefallen [...] . Zudem hätten ESG-Aktienfonds – nachhaltige Fonds, die Kriterien aus den Bereichen Ökologie, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung mit einbeziehen – in diesem Jahr bis Ende Mai Abflüsse in Höhe von 38 Milliarden Dollar hinnehmen müssen." 
 

Die Gewerbesteuer (vgl. oben - die Gemeinde Sulz a.N. erhofft sich EUR 20.000 p.a. pro WKA), ist eine Gewinnsteuer. D.h. Sie entsteht erst, wenn die WKA auch Gewinn abwirft, d.h. die Einnahmen die Abschreibungen übersteigen. Fachleute rechnen hier mit 15 bis 17 Jahren! D.h. es kann sein, dass Gewinnsteuer für die Gemeinde erst wenige Jahre vor der Demontage der WKA entsteht. 

Ein Verkauf der Windanlage an einen neuen Betreiber, verschiebt die Entstehung von Gewinn weiter in die Zukunft, da auch der neue Besitzer Abschreibungen geltend macht.
 

Eine Einsicht in Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Sulz am Neckar hat ergeben, dass keine Angebote von Projektierern durch die Gemeinde eingeholt wurden. Die Gemeinde hat sich passiv verhalten, sie wurde von drei Projektierern kontaktiert und hat dann unter diesen ausgewählt. 

Ob also mit einem anderen WKA-Errichter oder -Betreiber mehr Geld für die Gemeinde hätte generiert werden können, bleibt ungeklärt.  

Entspricht das beschaffungsrechtlichen Vorgaben für die öffentliche Hand? (Wer es weiß, bitte e-Mail an info@windkraft-im-wald.info)

> Zum Vergleich der beiden Anbieter badenovaWÄRMEPLUS und QUALITAS ENERGY hier klicken<

Zum Unwirtschaftlichkeitsrisiko kommen weitere Kostenrisiken für die Gemeinde: 

Schon gewusst?

  • Windkraftanlagen laufen durchschnittlich mit nur 20% ihrer Nennleistung.
     
  • Beständiger Wind ab 6,9 Metern pro Sekunde ist wirtschaftlich nutzbar.
     
  • Bläst der Wind nur halb so stark, wie erwartet, liefert eine Windkraftanlage nur ein Achtel (1/8) des Ertrages.
     
  • Windkraft gibt es in Deutschland nur, weil sie mit Steuer-Milliarden subventioniert wird.
     
  • Selbst im Falle von Negativstrompreisen erhält eine Vielzahl der Erzeuger ihre Einspeisevergütung.

Regionalplaner: Zweifel an Wirtschaftlichkeit 

Der Regionalverband hat es sich einfach gemacht und die Planung nach der Windhöfigkeit (gem. Windatlas) vorgenommen und lediglich "Natura 2000 Gebiete" ausgeschlossen. Ob die Flächen im Wald liegen, hat er dabei noch nicht berücksichtigt. Zitat: „Bedingt durch die Siedlungsstruktur kommen Suchräume zur Nutzung von Windenergie und in der Folge die Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen überwiegend im Wald, oft als zusammenhängende Waldgebiete zum Liegen. Für den Wald besteht das Grundsatzpostulat der Walderhaltung.“  Die Vorgaben des Landeswaldgesetzes sollen erst später bezogen auf die konkreten Standorte geprüft werden. Der Regionalplaner weist darauf hin, dass im Wald aufgrund von Belangen des Artenschutzes mit Abschaltzeiten, "die auf Genehmigungsebene festgelegt werden" müssen, zu rechnen sei. D.h. der Regionalplaner rechnet selbst damit, dass Windenergieanlagen im Wald weniger wirtschaftlich betrieben werden können.

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