Volksantrag gegen die "Vermarktungsoffensive" von Staatswald

Als Teil des "Sofortprogramms für Klimaschutz und Energiewende" hat sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag eine "Vergabeoffensive für die Vermarktung von Staatswald- und Landesflächen für die Windkraftnutzung" festgeschrieben. So sollen die Voraussetzungen für den Bau von bis zu 1000 neuen Windkraftanlagen geschafft werden.

Dieses Ziel ist längst erreicht - die Vermarktungsoffensive muss daher gestoppt werden.

Volksantrag

Im Landtag von Baden-Württemberg soll eine Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgen, dass ForstBW nun mit Forst BW Green Energy GmbH in die Energieerzeugungsbranche einsteigt, was dem Satzungszweck zuwider läuft und auch unnötig ist, da auch ohne diese Tätigkeit im Schwachwindland Baden-Württemberg mehr Windkraftanlagen entstehen, als die Stromnetze vertragen können (vgl. Dashboard) und dieser Ausbau zunehmend auf den Widerstand der Bürger trifft.  

ForstBW soll sich auf seine Aufgaben nach dem ForstBW-Gesetz, dem Landeswaldgesetz, dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz sowie den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsvorschriften beschränken und fokussieren, d.h. auf die ordnungsgemäße Waldwirtschaft.
Eine vorrangige Rodung von Bäumen zur Installation von Windkraftanlagen entspricht nicht dem Waldnaturschutz, Artenschutz und hat nichts mit einem "strategischen Nachhaltigkeitsmanagement" zu tun. Die Satzung von ForstBW gibt lediglich den Erhalt des "Forstvermögens der Landes" vor. Das Eingehen unternehmerischer Risiken im Bereich der Stromerzeugung mit dem Nebeneffekt der Verringerung der Waldflächen entspricht nicht den Satzungszielen. Erst recht läuft diese Energiewirtschaftliche Betätigung den in der Satzung verankerten Zielen der sozialen Nachhaltigkeit und den "operativen Aufgaben im Bereich der "Daseinsvorsorge" wie "Ökosystemleistungen", "Erholungs- und Schutzfunktionen".

Der Landtag sollte beschließen, dass ForstBW seine Aktivitäten im Bereich Windkraftausbau einstellt.

Warum ein Volksantrag?

Was ist ein Volksantrag? 

Gegenstand eines Volksantrags kann jedes Thema der politischen Willensbildung, auch ein Gesetzentwurf sein. Die Zulassung eines Volksantrags ist beim Landtag zu beantragen. Der Antrag muss von mindestens 0,5 Prozent der bei der letzten Landtagswahl oder Volksabstimmung Wahlberechtigten unterschrieben sein. D.h. es werden für einen Volksantrag in Baden-Württemberg rd. 40.000 gültige Unterschriften benötigt. 

Was steht im Koalitionsvertrag (der als "Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg" betitelt ist)?

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung von Baden-Württemberg steht: "Dazu wollen wir die Vergabeverfahren vereinfachen (z. B. durch eine Standardisierung der zu erwartenden Windkrafterträge pro Hektar). Durch die Vermarktungsoffensive soll mindestens die Hälfte der Flächen bereitgestellt werden, die zur Erreichung der energiepolitischen Ausbauziele im Bereich der Windkraft landesweit jährlich
erforderlich sind. Energiewirtschaftliche Belange sind bei der Vergabe zu berücksichtigen, weshalb das Umweltministerium zu beteiligen ist. Für den Windkraftausbau bedarf es zusätzlich einer Vereinheitlichung, Digitalisierung und Qualitätssicherung der Flächennutzungspläne und Regionalpläne sowie einer Anpassung der Windenergie-Tabuzonen der Flugsicherung an den tatsächlichen Bedarf."

Im "Sofortprogramm" wollte die Landesregierung "schnell umsetzbare und unmittelbar wirksame Maßnahmen zur Emissionsminderung verankern, die keiner gesetzlichen Regelung bedürfen." Diese Maßnahmen sollten bis Ende 2021 "umgesetzt bzw. eingeleitet" werden. 

Im Koalitionsvertrag steht auch:  "So sollen die Voraussetzungen für den Bau von bis zu 1000 neuen Windkraftanlagen geschafft werden."

Inzwischen hat Forst BW die GmbH "Forst BW Green Energy" gegründet hat und will selber Windkraftanlagen projektieren und betreibenhttps://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/wirtschaft/forst-bw-setzt-auf-windkraft-und-photovoltaik-gegen-holzpreis-schwankungen/. ForstBW bewegt sich damit außerhalb ihrer Satzungsziele, für die sie geschaffen wurde und steigt in die Stromproduktion ein - ein Aufgabengebiet außerhalb ihrer Kompetenz.

1. Ziel der Landesregierung bereits erreicht

Am 9. März 2025 sind laut Dashboard des Landesumweltamtes Baden-Württemberg neben bereits 788 bereits in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen weitere 1067 Windkraftanlagen  beantragt, bereits genehmigt aber noch nicht errichtet oder deren Anlagenplanung bereits vorgestellt. 

D.h. das Ziel der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag ist bereits erreicht und es bedarf keiner "Vermarktungsoffensive" von Staatsforstflächen mehr.

Dies wird auch dadurch gestützt, dass die Leistung von Windkraftanlagen stetig zunimmt

2. Immer mehr Bürger sind gegen Windkraft - insbesondere gegen Windkraftanlagen im Wald

Baden-Württemberg ist übersät mit Bürgerinitiativen gegen Windkraft und gegen Windkraft im Wald und ständig kommen neue hinzu. Zunehmende werden lokal Bürgerentscheide erzwungen oder auch von den Gemeinderäten ohne Zwang beschlossen. Diese Bürgerentscheide gehen überwiegend gegen die Windkraftprojekte auf kommunalen Waldflächen aus. Wenn die  Landesregierung unterstellt, dass die Mehrheit der Bürger für Windkraft im Wald ist, dann darf diese Annahme begründet angezweifelt werden.

3. Wegfall der Subventionen, Kostenrisiken des Rückbaus

Die 20-jährigen Einspeisegarantien stellen eine unerlaubte Subventionierung der heimischen Energiewirtschaft dar und widersprechen EU-Recht. Daher dürfen sie über den 1. Januar 2027 hinaus nicht fortgeführt werden. Die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt betrugen 2024 bereits über 18 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass die neue Bundesregierung diese Subventionierungspraxis früher beendet. Das die Einspeisevergütung erst bei Netzanschluss zugesichert wird, besteht das Risiko, dass bei Beendigung der Subventionierungspraxis Anlagen im Bau in erheblichem Umfang als Bauruinen stehen bleiben und das Land auf Rückbaukosten sitzen bleibt.

4. Der Windkraftausbau nach Landesflächenvorgabe ist unsinnig

Die Bundesgesetzgebung verlangt erst ab 2028 , dass 3 Prozent der Landesfläche für EE zur Verfügung gestellt sein müssen. Eine Vorgabe für den Ausbau nach Prozent der Landesfläche ist aber völlig planlos, denn niemand weiß, was dabei an Stromproduktion herauskommt. Eine sich am Bedarf orientierende Vorgabe nach Megawattstunden wäre sinnvoll. In keinem anderen Bundesland in Deutschland wird eine Planung so übereilt durchgepeitscht wie in BW. Das ist aus rein vorauseilendem Gehorsam gemacht, ein Verweis auf die drängende Bundesgesetzgebung ist inhaltlich inkorrekt. 

5. Ein weiterer Ausbau entspricht nicht dem Bedarf an Strom 

Anfang Januar 2025 deckten Erneuerbare Energien den Strombedarf im Bundesgebiet zeitweise bereits bis zu 125 Prozent. Es kommt immer öfters zu negativen Strompreisen an den Strombörsen. In einer solchen Situation bedarf es nicht der Rodung von Staatsforstflächen für Windkraftanlagen.   

6. Schwankungsstromproblem bereits groß genug. 

Bei Dunkelflauten kommt es immer häufiger zu einer Stromunterversorgung. Hohe Windlast und Sonnenschein führen die vorhandenen Netze an ihre Leistungsfähigkeit. Lokal werden bereits immer öfter keine neuen privaten und gewerblichen PV-Anlagen genehmigt. Da der Bedarf nicht vorhanden ist, wurde kürzlich ein "Solarspitzengesetz" eingeführt.  In einer solchen Situation bedarf es nicht der Rodung von Staatsforstflächen für Windkraftanlagen. 

7. CO2-Bilanz bei Windkraftanlagen im Wald ist zweifelhaft, Artenschutz und andere Schutzgüter werden nicht hinreichend berücksichtigt.

Es ist nicht sinnvoll, mit dem Ziel CO2 einsparen zu wollen, Bäume zu fällen. Erfahren Sie hier mehr:  > Link <

Der Bundesrechnungshof hat 2024 kritisiert, dass andere Schutzgüter (außer dem Klimaschutz) nicht hinreichend berücksichtigt werden. Erfahren Sie hier mehr: > Link <

Fazit:

In dieser Situation bedarf es einer Diskussion im Landtag, ob die mittlerweile nur noch rein zur Erhöhung von Einnahmen betriebene "Vermarktungsoffensive" von Staatsforstflächen eingestellt werden muss.  

Was wollen wir mit dem Volksantrag erreichen?

  • Anstoß einer landesweiten politischen Diskussion
  • Herstellung von Öffentlichkeit und Aufklärung der Bürger
  • Stärkung, Zusammenarbeit und Vernetzung der Bürgerinitiativen
  • Stärkung der Basisdemokratie und Mitbestimmung der Bürger
  • Die Vermarktungsoffensive von Waldflächen der ForstBW stoppen!

Aufruf zur Unterzeichnung des Volksantrags

Bitte unterschreiben Sie unseren Volksantrag 

Als Teil des "Sofortprogramms für Klimaschutz und Energiewende" hat sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag eine "Vergabeoffensive für die Vermarktung von Staatswald- und Landesflächen für die Windkraftnutzung" festgeschrieben. So sollen die Voraussetzungen für den Bau von bis zu 1000 neuen Windkraftanlagen geschaffen werden. Dieses Ziel ist längst erreicht - die Vermarktungsoffensive muss daher gestoppt werden.

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