Jetzt ist es "amtlich". Der Bundesrechnungshof bemängelt in seinem Sonderbericht (vgl. dort ab Seite 54), dass die Energiewende einseitig auf nur ein Schutzgut fokussiert: den Klimaschutz. Die Schutzgüter
- Tiere, Pflanzen, Umwelt
- Menschen, menschliche Gesundheit
- Fläche, Boden, Wasser Luft, Landschaft
- Kulturelles Erbe, sonstige Schutzgüter
werden unzulässiger Weise nicht berücksichtigt.
Der Bundesrechnungshof stellt fest: Die Energiewende trägt zum Klimaschutz bei, wirkt aber auch vielfältig auf andere Schutzgüter. Um die Wirkungen differenziert zu bewerten, fehlt ein wissenschaftliches Monitoring.
Der Bundesrechnungshof kritisiert auch, dass die die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie darüber hinaus wesentliche Elemente der EU-Notfallverordnung verstetigt.
"Messbare Ziele für die einzelnen Schutzgüter der Umweltverträglichkeit zu entwickeln. Damit fehlt ihr ein geeigneter Beurteilungsmaßstab, um ungewollte Entwicklungen frühzeitig identifizieren und Handlungsoptionen entwickeln zu können. Einzig für das Schutzgut Klima legt das KSG Ziele und Indikatoren fest (THG-Minderungsziele). Jedoch genießt der Klimaschutz trotz seiner überragenden Bedeutung keinen absoluten Vorrang gegenüber den anderen Schutzgütern"
"Ohne ein differenziertes Ziel- und Monitoringsystem kann die Bundesregierung nicht gewährleisten, dass das Stromsystem Energie möglichst nachhaltig verwendet, Ressourcen schont und die Schutzgüter der Umweltverträglichkeit möglichst wenig belastet. Sie ist nicht in der Lage, unerwünschte Wirkungen auf einzelne Schutzgüter frühzeitig zu erkennen und angemessen nachzusteuern. Auch kann die Bundesregierung die Einhaltung der von Deutschland übernommenen internationalen Verpflichtungen nicht verlässlich überwachen, beispielsweise zum Erhalt der biologischen Vielfalt."
"Stattdessen kommt das BMWK seit dem Berichtsjahr 2020 seinen Berichtspflichten aus dem Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ nicht nach. Jüngst hat das BMWK diesen Prozess – das „Kernstück des Monitorings zur Energiewende“ – bis auf Weiteres faktisch eingestellt. Seit dem Jahr 2020 gibt es damit kein Monitoring der Umweltverträglichkeit. Warum das BMWK gerade den Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ausgesetzt hat, bleibt unverständlich."
Der NABU-Bundesverband drückt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2413 "Windenergie an Land und Solarenergie" vom 2. April 2024 in seiner abschließenden Bemerkung treffend die Bedenken vieler Menschen am Vorgehen der Ampelregierung aus: „Dieser Gesetzentwurf geht auf europäisches Recht zurück, das die deutsche Bundesregierung maßgeblich vorangetrieben hat. Es soll daher an dieser Stelle die kritische Frage gestellt werden, wie ernst es dieser Bundesregierung mit der Naturverträglichkeit der Energiewende tatsächlich ist.“
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