Hinweis: Die Website ist noch im Entstehen - die Chronologie noch nicht vollständig.
I. Image-Aufbau "Bürgernähe & Bürgerbeteiligung":
21. März 2018
Laut einem Schreiben des damaligen Bürgermeisters Gerd Hieber "Lebendige Demokratie braucht Mitwirkung und Bürgerbeteiligung" heißt es: "Augenhöhe und gegenseitige Wertschätzung sind in der Bürgerbeteiligung Schlüsselbegriffe zur Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung."
27. März 2023
Der Gemeinderat der Stadt Sulz a.N. fasst folgenden Kurzbeschluss: "Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgeführten Verfahren zur Bürgerbeteiligung "Sulz a.N. nachhaltiger, klimafreundlicher, besser machen, Gemeinsam engagiert auf Sulz-Kastell" durchzuführen."
8. Mai 2023
Der Gemeinderat nimmt den "Jahresbericht 2022/2023 Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung" und die Unterlage "Entwicklung einer Engagement- und Beteiligungsstrategie 2030" zur Kenntnis. Darin heißt es: "Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft, Unternehmen, Politik und Verwaltung ist hierbei wichtig. Mit nachhaltigen Entwicklungen und Beiträgen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt gestalten die Akteure des Bürgerengagements die Zukunft der Stadt und einer lebendigen Demokratie mit."
7. März 2024
1. Platz für die Stadt Sulz am Neckar in der Kategorie Bürgerbeteiligung.
II. Realität Gewerbegebiet zwischen Bergfelden und Holzhausen:
Von Bürgerbeteiligung war bereits hier nicht viel zu sehen (vgl. bspw. > Regionales Gewerbegebiet spaltet Sulz).
III. Realität Windkraftprojekt:
16. Oktober 2023
Es gibt kaum Bürgerbeteiligung, jedenfalls was Windkraftanlagen anbelangt. Der Gemeinderat beschließt: "Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Gespräche mit den Interessenten über die Verpachtung städtischer Flächen für Windkraftanlagen zu führen." Eine Vorbefassung des Gemeinderats mit diesem Thema ist nicht ersichtlich (vgl. Beratungsvorlage 118/2023).
Hinweis: Bis kurz vor der Gemeinderatssitzung am 3. Juni 2024 waren im Sitzungsportal des Gemeinderats noch Beschlüsse und Beratungsvorlagen mehrere Jahre zurück einsehbar. Um den 3. Juni 2024 herum hat die Gemeinde das Sitzungsportal umgestellt - seit dem sind nur noch Unterlagen 90 Tage in der Vergangenheit einsehbar. In der Sitzung am 3. Juni 2024 hat Herr Bürgermeister Jens Keucher es so dargestellt, dass bereits seit 2022 eine öffentliche Diskussion über Windkraftanlagen auf dem Dickeberg und in Sulz/Dornhan geführt würde - dies war dem Sitzungsportal auch vor dem 3. Juni 2024 nicht zu entnehmen.
26. Februar 2024
Der Gemeinderat nimmt in seiner Sitzung die schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Verwaltung und des Regionalverbands Schwarzwald Baar Heuberg, Teilplan "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen", zur Kenntnis. (> Beratungsvorlage; für weitere Unterlagen > vgl. Download-Seite).
Etliche Bürger stellen kritische Fragen > vgl. Protokoll. In dieser Sitzung des Gemeinderates entsteht auch die Geschichte die Gemeinde muss Windräder auf der Dicke errichten lassen, sonst machen es Private ("Der Vorsitzende betont, sollte es nicht die Stadt auf ihren Grundstücken tun, könnten es andere auf ihren Grundstücken ermöglichen"), die sich wenige Zeit später als erfunden herausstellt (vgl. unten, 3. Juni 2024).
Zu diesem Zeitpunkt sind die meisten Gemeinderatsmitglieder noch sehr kritisch gegenüber der Errichtung von Windrädern im Wald eingestellt (der SPD-Gemeinderat weniger; vgl. Protokoll). Das soll sich kurze Zeit später ändern.
23. April 2024
Der Technische Ausschuss (TA) der Gemeinde Sulz am Neckar stimmt dem Entwurf des Teilregionalplans „Windenergie“ des Regionalverbands
Nordschwarzwald und dem Entwurf des Teilplans „Windenergie“ des Regionalverbands Neckar-Alb wird unverändert zu (> Beratungsvorlage; > Protokoll).
29. April 2024
In der Beratungsvorlage 046/2024 zur Gemeinderatssitzung heißt es (Hervorhebungen nicht im Original):
"Zum Entwurf des Teilregionalplans „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ werden folgende Anregungen vorgebracht:
Der Abstand zu jeglicher Wohnbebauung soll 1.000 Meter nicht unterschreiten. Diese Forderung soll jedoch, wenn möglich, nicht zu einer Flächenreduzierung führen. Es wird gebeten, die Flächen an anderer Stelle zu kompensieren.
Der Schattenwurf darf die betroffenen Ortschaften nicht beeinträchtigen.
Der Artenschutz ist zu beachten und mittels Gutachten nachzuweisen.
Mögliche Belastungen und Immissionen müssen für Mensch, Fauna und Flora so gering wie möglich gehalten werden.
Die Hinweise aus den Ortsgremien sind entsprechend zu beachten."
Gem. Protokoll wird von Bürgern in der Bürgerfragestunde aufgebracht: Bergfelden werde an Attraktivität verlieren, es werde sich kaum noch jemand finden, der im geplanten Neubaugebiet noch bauen wolle. Frage, ob der Gemeinderat sich der Eingriffe in das Ökosystem Wald bewusst sei? "Der Vorsitzende erwidert, die Stadt könne sich nicht zu allen Belangen äußern, da sie keine Fachbehörde sei."
6. Mai 2024
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Sulz am Neckar. Auf kritische Fragen der Ausschussmitglieder gibt der Erste Beigeordnete Fauser beschwichtigende Antworten.
13. Mai 2024
Bereits in dieser Sitzung des Gemeinderats am 13. Mai 2024 (nur 7 Monate nach der Erstbefassung des GR) sollte über die "Verpachtung kommunaler Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet "Binsenwasen" in Sulz / Dornhan und im Gebiet "Dicke" in Bergfelden / Renfrizhausen" final entschieden werden. Herr Bürgermeister Keucher entscheidet jedoch, den Punkt abzusetzen und in einer Sondersitzung am 3. Juni 2024 zu behandeln.
In der Bürgerfragestunde der Gemeinderatssitzung fragt eine Bürgerin warum es keinen Bürgerentscheid geben könne. "Der Vorsitzende erwidert, die Stadt verfüge mit dem Gemeinderat über ein legitimiertes Gremium, das die Bürger vertrete. Auch würden die Ortschaftsräte angehört, deren Stellungnahmen erwarte er bis zur Sondersitzung am 03. Juni."
22. Mai 2024
In der Ortschaftsratssitzung Bergfelden dürfen die Bürger nochmal Fragen stellen. Der Ortschaftsrat hat leider keine Entscheidungsbefugnis. Er beschließt jedoch, dem Gemeinderat mitzuteilen, dass eine Entscheidung über den Abschluss von Verpachtungsverträgen erst nach der Durchführung einer Einwohnerversammlung erfolgen soll.
Herr Bürgermeister Jens Keucher sagt in der Sitzung drei Mal, dass er keinen Vertrag mit einem Projektierer unterzeichnen werde bevor nicht alle Fragen geklärt seien. Weiterhin stellt Bürgermeister Keucher wiederholt dar, dass die Gemeinde die Realisierung von Windenergieanlagen auf der Dicke beschließen müsse, da sonst private Waldeigentümer die Flächen verpachten würden, die Gemeinde dann keine Einflussmöglichkeit habe und keine Einnahmen erziele.
Im Mai 2024
Die Freie Wählervereinigung macht in Vöhringen Wahlwerbung mit dem Spruch "wichtiger denn je - bürgernah und transparent". Davon bekommen ihre FWV-Kollegen in Sulz am Neckar aber nichts mit.
Ach so: Die CDU in Sulz macht Wahlwerbung mit "Unseren natürlichen Lebensraum pflegen und erhalten" und "Bürgernähe mit gesundem Menschenverstand".
26. Mai 2024
Viele Bürger in Bergfelden und Renfrizhausen sind empört, dass die Windräder im Wald im Handstreichverfahren ohne Bürgerbeteiligung durchgezogen werden soll. Drei Bürger aus Bergfelden starten eine Unterschriftenaktion für die Einberufung einer Einwohnerversammlung. Dazu sind 350 Unterschriften erforderlich.
31. Mai 2024
Die drei Bergfeldener Bürger (sog. Vertrauensleute) reichen den Antrag auf Abhaltung einer Einwohnerversammlung bei der Gemeinde mit rd. 500 Unterschriften ein. Bis zum 3. Juni 2024 sollen es rd. 1.000 Unterschriften sein. Gleichzeitig bitten die Vertrauensleute um die Verschiebung der für den 3. Juni 2024 in einer Sondersitzung geplanten finalen Entscheidung zur Verpachtung der Waldflächen an Windanlagenbetreiber.
31. Mai 2024 (Freitag)
Herr Bürgermeister Keucher lädt noch schnell die drei interessierten Projektierer (Windernergieanlagenerrichter) zur Sondersitzung am Montag ein. Warum ihm das so kurzfristig einfällt ist unklar.
3. Juni 2024 (Montag - Sondersitzung)
(> Protokoll ).
Herr Keucher hat es eilig. Es soll über die Verpachtung final entschieden werden (> Beratungsvorlage). In dieser öffentlichen Sondersitzung gibt es kein Fragerechte für die Bürger (d. h. keine "Fragestunde"). In der Sitzung stellt sich heraus: Untersuchungen zur Windhöfigkeit, zum Artenschutz, zu geologischen Risiken, u. a. werden lediglich durch den ausgewählten Projektierer durchgeführt - aber der Projektierer führt diese Untersuchungen erst durch, wenn er einen verbindlichen, unterzeichneten Verpachtungsvertrag hat. Das ist nachvollziehbar, aber damit ist die Aussage von Herrn Keucher in der OR-Sitzung Bergfelden 22. Mai 2024 unzutreffend: Er wird einen Verpachtungsvertrag unterschreiben, bevor irgendeine Frage geklärt ist.
Nach der Präsentation durch die potenziellen Projektierer (> vgl. Präsentationen unter "Downloads") einer Erklärung der Eigentümer privater Waldflächen ist klar, dass eine Realisierung auf privaten Waldflächen auf der Vorrangfläche faktisch nicht umsetzbar ist, da
a) die Flächen nicht geeignet sind
b) private Eigentümer sich weigern, zu verpachten
c) die Projektierer einheitlich in der Sitzung am 3. Juni 2024 erklärt haben, dass eine Realisierung rein auf privaten Flächen nicht möglich ist.
Damit besteht der von Herrn Keucher am 26.02.2024 und 22.05.2024 behauptete Handlungszwang zur Realisierung von Windrädern auf der Dicke nicht.
Der Gemeinderat beschließt: Geänderter Beschlussvorschlag aus Beratungsvorlage 069/2024 I. Ziffer 2: "Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Bereitschaft städtische Flächen im Bereich Dicke für Windkraft bereit zu stellen. Hierfür sollen auf der Dicke maximal 6 Windenergieanlagen projektiert werden. Er beschließt weiterhin, die weiteren dafür notwendigen Vertragsverhandlungen mit einem vom Gemeinderat favorisierten Projektierer durchzuführen. Vor einer Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Projektierer wird der dazu nötige Beschluss in einer Gemeinderatssitzung öffentlich gefasst.
Ein Ausstieg aus diesem Projekt kann bis dahin jederzeit erfolgen, sollten die vorgelegten Planungen oder die Vertragsinhalte nicht in Einklang mit den städtischen Belangen/Interessen gebracht werden können.“
Gleiches wird für Dornhan beschlossen: "Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Bereitschaft städtische Flächen im Bereich Binsenwasen Sulz / Dornhan für Windkraft bereit zu stellen. Er beschließt weiterhin, die weiteren dafür notwendigen Vertragsverhandlungen mit der Firma RES durchzuführen. Vor einer Unterzeichnung eines Vertrags mit der Firma RES wird der dazu nötige Beschluss in einer Gemeinderatssitzung öffentlich gefasst.
Der Gemeinderat beschließt weiterhin, dass auf der Dicke "maximal 6 Windenergieanlagen projektiert werden" sollen.
Ebenfalls in der Sondersitzung vom 3. Juni 2024 verkündet, dass die Einwohnerversammlung am 8. Juni stattfinden soll. Warum die Einwohnerversammlung nun so schnell stattfinden muss, bleibt unklar.
9. Juni 2024
Ergebnis des Bürgerentscheids in Vöhringen: Klar gegen Windräder im Wald.
18. Juni 2024
Aufgrund der sehr knappen Agenda zur Einwohnerversammlung aus der Beschlussvorlage, fordern die drei Vertrauensleute der Einwohnerversammlung von Bürgermeister Keucher die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte (> Schreiben der Vertrauensleute vom 16. Juni 2024). Die Vertrauensleute fordern darin weiterhin, den Termin der Einwohnversammlung zu verschieben, damit mehr Bürger die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen.
24. Juni 2024
Der Gemeinderat der Stadt Sulz am Neckar entscheidet in nicht-öffentlicher Sitzung, dass die Gemeinde mit dem favorisierten Projektierer QUALITAS ENERGY Vertragsverhandlungen aufnehmen soll. Der Bürgermeister Jens Keucher verfolgt vermutlich die Strategie, den Gemeinderat so oft wie möglich so nah wie möglich an die Verpachtungsentscheidung hinentscheiden zu lassen. Wenn der Gemeinderat die Stadt zu Vertragsverhandlungen ermächtigt, kann er später kaum "nein" zur Verpachtung sagen.
25. Juni 2024 - Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid
Am Montag, 25. Juni 2024 wurde der Gemeindeverwaltung der Stadt Sulz a.N. schriftlich die Durchführung einer Unterschriftenaktion für ein Bürgerbegehren bekannt gegeben. Das Bürgerbegehren zielt auf einen Bürgerentscheid mit folgendem Votum ab: Soll eine Verpachtung kommunaler Waldflächen der Stadt Sulz a. N. an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?
2. Juli 2024
Die erforderlichen Unterschriften für das Bürgerbegehren sind bereits nach einer Woche zusammen gekommen. Die Unterschriftenaktion läuft weiter.
4. Juli 2024
Bergfelden wurde am 1. Januar 1972 eingemeindet. Die Entscheidung war sehr knapp für Sulz und gegen Vöhringen. Dabei wurde mit der Stadt Sulz a.N. ein Vertrag ausgehandelt. Seitdem hat die Stadt Sulz a.N. am Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken in Bergfelden an private Bauherren Millionen verdient. Eine hohe "Mitgift", im Gegenzug wurden Zusagen der Stadt in den Eingemeindungsvertrag aufgenommen. Nun stellt sich heraus: Windkraftanlagen auf der Dicke würden dem Eingemeindungsvertrag widersprechen - ein weiteres rechtliches Risiko für die Gemeindeverwaltung! [> erfahren Sie mehr]
8. Juli 2024 - Von Bürgern erzwungene Einwohnerversammlung war der Versuch einer Werbeveranstaltung für Windenergie
Herrn Bürgermeister Keucher gab zu Beginn an,
Die Frage, ob der vom Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung ausgewählte Projektierer QUALITAS ENERGY (ein grüner Investment Fonds aus Spanien) das Projekt, ggfs. mit nur 4 statt 5 Anlagen, rein auf privaten Waldflächen realisieren könne, konnte der Berater von QULITAS ENERGY nicht beantworten.
Mit Informationsständen waren QUALITAS ENERGY, das Regierungspräsidium (Stabsstelle Energiewende) und BUND/NABU präsent. Die Gegenwind-Kraftgruppe hatte keine Erlaubnis für einen Stand bekommen.
Es gab allerdings viele kritische Beiträge und Fragen von Bürgern und es wurden in der Einwohnerversammlung 1.321 Unterschriften für das Bürgerbegehren überreicht (nur 700 wären erforderlich gewesen), die in nur knapp zwei Wochen gesammelt wurden. Damit muss nun ein Bürgerentscheid durchgeführt werden (am 27. März wurden weitere Unterschriften nachgereicht, so dass insgesamt 1.399 Unterschriften eingereicht wurden).
Herr Keucher versuchte in einem Antwortbeitrag darzustellen, dass es sich bei der Einwohnerversammlung um die von ihm ohnehin angekündigte Informationsveranstaltung handelt. Tatsächlich hätte einen Einwohnerversammlung vor Unterzeichnung der Verpachtungsverträge nicht stattgefunden, wenn diese nicht per Unterschriftenaktion erzwungen worden wäre.
30. September 2024
Sturm im Wasserglas? In der Gemeinderatssitzung wurde der beantragte Bürgerentscheid (zu Unrecht) als unzulässig abgelehnt, dafür aber einer beschlossen, der genau das Gleiche entscheiden lässt und ebenfalls am 8. Dezember 2024 durchgeführt werden soll. Dieser soll lauten:
„Sollen Waldflächen, welche im Eigentum der Stadt Sulz am Neckar sind, für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden?“
Wenn Sie keine Windkraftanlagen wollen, muss die Antwort "Nein" lauten.
8. Dezember 2024
Bürgerentscheid
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